Regularien Materialupload


Regularien Materialupload

Viele Studierende lernen im Laufe ihres Stuidums Vorlesungs- und Seminarfolien als unterstützendes Lernmaterial kennen und schätzen. Wenn die Folien schon vor Beginn der Vorlesungen hochgeladen werden, beitet dies die Möglichkeit, schon während der Vorlesung Ergänzungen und Notizen hinzuzufügen.

Immer wieder gibt es von Seiten der Lehrenden dabei eine Debatte über die urheberrechtlichen Gegebenheiten dieses Materialuploads. Wenn ihr entsprechende Diskusionen kennt, können wir euch hier eine gute Argumentationsgrundlage liefern:

Durch §60a Urheberrechtsgesetz ist unter anderem geregelt, dass das öffentliche Zugänglichmachen von Werken für Studierende in einem geschützten Rahmen, wiebeispielsweise dem eCampus, für Lehrzwecke erlaubt ist. Desweiteren dürfen in Lehrmaterialien, unter Beachtung der Quellenangabe, bis zu 15% eines Werkes übernommen werden oder direkt zur Verfügung gestellt werden. Vergriffene Werke, wissenschaftliche Zeitschriften oder Werke von geringem Umfang (Druckwerke bis 25 Seiten, Filme bis 5 Minuten, Musik bis 5 Minuten) dürfen vollständig genutzt werden. Abbildungen dürfen ebenfalls komplett übernommen werden.

Die klare Regelung erlaubt somit in fast allen Fällen, Lehrmaterial mit allen Abbildungen und vollständigem Inhalt auf dem eCampus hochzuladen. In einer Handreichung des BMBF sind weitere konkrete Beispiele erläutert. Diese Handreichung könnt ihr unter dem folgenden Link ansehen und zur Unterstützung eurer Argumentation nutzen: www.bmbf.de/upload_filestore/pub/Handreichung_UrhWissG.pdf